SAIDEF verbrennt und verwertet die brennbaren Abfälle der Gemeinden aus seinem Einzugsgebiet; dieses besteht aus den freiburgischen Gemeinden, die der Waadtländer Broye und einigen Berner Gemeinden.
Angenommene brennbare Abfälle
SAIDEF nimmt folgende brennbare Abfälle an:
Siedlungsabfälle, d.h. jene die von den Haushalten produziert werden sowie die übrigen Abfälle, deren Zusammensetzung ähnlich ist.
Abfälle aus Industrie, Handel und Gewerbe, deren Zusammensetzung und Verpackung den für den Betrieb der Anlagen technischen Kriterien entsprechen und in den Tarif-Kategorien aufgelistet sind.
Gefaulten und entwässerten ARA-Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS) von 22 bis 35 % und einer Organsubstanz (OS) von 30 bis 60 % oder Industrie-Klärschlamm einer ähnlicher Zusammensetzung (nach Überprüfung durch den Direktor oder den Abteilungsleiter Umwelt der SAIDEF AG).
Spital- und medizinische Laborabfälle, gemäss VeVA (siehe Punkt 2.2)
Gewisse Sonderabfälle gemäss nicht ausführlicher Liste unter Punkt 2.1. Diese Abfälle unterliegen den Anforderungen der VeVA (Verordnung über den Verkehr mit Abfällen).
Nichtangenommene Stoffe
Alle Abfälle, die eine nicht umweltgerechte Entsorgung garantieren, eine Gefahr für die Gesundheit des Arbeitspersonals darstellen oder die der Anlage Störungen oder Schäden zufügen können, insbesondere die Stoffe welche in der nicht-ausführlichen nachstehenden Liste aufgeführt sind, werden nicht angenommen.
Haushaltsapparate jeglicher Art (Kühl-, elektrische und elektronische Apparate)
Batterien (herkömmliche sowie Auto- und Handy-Batterien)
Gasflaschen, Metallbehälter, die Rückstände von brennbaren Produkten enthalten könnten.
Metzgerei- und Schlachtabfälle
Brandabfälle, welche noch warm oder glühend sind
Bauschutt, der nicht sortiert ist
Abfälle mit übergrossen Dimensionen(> 2.00 m und 25 cm Durchmesser)
Radioaktive Abfälle und Medikamente
Flüssige Abfälle (oder nicht entwässert)
Flüssige und brennbare Abfälle wie Lösungsmittel oder Benzin
Anatomische und pathologischemedizinische Abfälle
Organisch getrennte Abfälle (Grünabfall)
Sprengstoffe, pyrotechnische oder selbstentzündbare Gegenstände
Eisenschrott aller Art
Bau- oder Industriematerialien, welche nicht brennbar sind
Bitumenhaltige Materialien und Karton
Inertstoffe (Metalle, Glas, Keramik, Erde, Stein, Beton, Bauschutt, Gips, usw.)
Materialien in Form von Rollen oder Ballen (Verpackungen, Teppiche, usw.)
Grünabfälle und andere kompostierbare Abfälle (Blätter, Rasen, usw.)
Materialien, welche eine Explosions- oder Brandgefahr darstellen(organischer Staub)
Materialien in Staubform (Pulver, Flocken, usw.)
Reifen
Isolationsmaterial (Stein- und Glaswolle)
Auto- und Baumaschinenbestandteile
Baumstümpfe, Baumstämme und Bäume
Flachglas oder Verglasungen (Rahmen aus Holz oder Kunststoff werden akzeptiert)